Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Reha beantragen, welche Reha-Maßnahmen es gibt, was Sie für Ihren Klinikaufenthalt mitbringen sollten und wie Sie uns kontaktieren können.
Das MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel ist eine von allen Kostenträgern anerkannte Rehabilitationsklinik. Die Abteilungen sind zugelassen für sogenannte Heilverfahren (HV) / LMR (Leistung zur medizinischen Rehabilitation) und für Anschlussrehabilitation (AR oder AHB).
Je nach Art der Erkrankung sind die Aufwendungen beihilfefähig.
Die Abteilung Geriatrie besitzt die Anerkennung der gesetzlichen Krankenkassen für das Geriatrische Rehabilitationsbehandlungs-Verfahren (GRB-Verfahren). Unsere geriatrische Abteilung im MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel ist Teil des Geriatrie-Zentrums Bayreuth. Wir arbeiten eng mit dem benachbarten Klinikum Bayreuth, einem Krankenhaus der Maximalversorgung zusammen.
In der Neurologie bestehen nach dem Phasenmodell Zulassungen für die Phase C und Phase D.
Die Fachkliniken Neurologie und Orthopädie sind für das BGSW-Verfahren (berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung) in der gesetzlichen Unfallversicherung durch Berufsgenossenschaften anerkannt.
Außerdem bestehen Vertragsbeziehungen zum Verband Privater Krankenversicherungen.
Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie bei bestimmten Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Recht auf Reha-Maßnahmen.
Abhängig von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kommen als Kostenträger entweder die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder bei entsprechendem vertraglich vereinbartem Leistungsumfang auch die Private Krankenversicherung (PKV) infrage.
Einen Antrag auf Reha-Behandlung stellen Sie beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).
Der erste Weg führt zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit der Reha-Behandlung durch ein Gutachten bestätigen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihren Reha-Antrag auch direkt bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung einreichen. Die Kasse muss Ihnen dann mehrere Gutachter zur Auswahl vorschlagen. Das Gutachten legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Rentenversicherung aushändigen. Wenn Sie eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Reha-Antrag vermerken. Sie haben ein Wunsch-und Wahlrecht bei der Auswahl der Reha-Klinik. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Sobald Ihnen die schriftliche Zusage (Bescheid) der zuständigen Kasse vorliegt, können Sie die Reha antreten.
Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Die Chancen, dass der Widerspruch Erfolg hat, sind in der Regel gut.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie in der Regel eine Zuzahlung zu den Reha-Maßnahmen zahlen. Gewöhnlich beträgt diese Zuzahlung 10 € pro Tag und ist zeitlich begrenzt.
Die zeitliche Begrenzung ist von der Art der Maßnahme und dem jeweiligen Kostenträger abhängig. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen zu Reha-Maßnahmen geleistet haben – möglicherweise können dann Ihre Zuzahlungen für die laufende Maßnahme reduziert werden. Wir beraten Sie gerne individuell.
Unter Medizinischer Rehabilitation (Medizinische Heilverfahren / LMR, Leistung zur medizinischen Rehabilitation), kurz Reha; versteht man ein Paket individuell zusammengestellter medizinischer Maßnahmen, die nach ärztlichem Plan wiederholt durchgeführt werden. Viele der medizinischen Maßnahmen in der Reha beruhen auf natürlichen Heilverfahren, wie beispielsweise Krankengymnastik oder Bäderbehandlungen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Reha Beratungen und Hilfe zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bzw. Hilfe zur Bewältigung des Alltags angeboten. Eine Reha kann stationär und ambulant durchgeführt werden.
Ziele von Rehabilitationsmaßnahmen sind:
Bei einer ambulanten Reha schläft der Patient zuhause und kommt tagsüber zur Behandlung in die Rehaklinik. Das medizinische Programm der ambulanten Reha entspricht dem der stationären Reha. Es besteht aus einem individuell zusammengestellten Programm aus verschiedenen Bausteinen wie Krankengymnastik, medizinischer Trainingstherapie, Massage, Lymphdrainage, Elektrotherapie, Wassergymnastik, Logopädie, Ergotherapie, psychologischer Beratung und Ernährungsberatung.
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt in unmittelbarer Folge (innerhalb von 14 Tagen) an eine Krankenhausbehandlung und dauert normalerweise drei Wochen. Die Anmeldung für die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder die Anschlussrehabilitation (AR) übernimmt meistens das Akutkrankenhaus, indem Sie behandelt wurden. Das Akutkrankenhaus unterstützt Sie in der Regel auch bei der Stellung des Antrags zur Kostenübernahme durch die zuständige Kasse.
Für Patienten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM). Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung (AHB) startet eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) erst zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus. Patienten, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, oder Patienten, die die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder die Anschlussrehabilitation (AR) aus wichtigen Gründen nicht antreten konnten, können die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Anspruch nehmen.
Die Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine Reha-Maßnahme für schwere Verletzungen nach Arbeitsunfällen. Die BGSW erfolgt im Anschluss an eine Akutbehandlung. BGSW-Rehakliniken müssen in den Bereichen Personal, Medizintechnik und Einrichtung spezielle Anforderungen erfüllen.
Geriatrie bedeutet „Altersheilkunde“. Alte Menschen leiden häufig unter verschiedenen chronisch fortschreitenden Erkrankungen (Multimorbidität), die sie schwächen und die Genesung nach akuten Erkrankungen oder Verletzungen erschweren und verlangsamen. Die Geriatrische Rehabilitation hat zum Ziel die Genesung älterer Menschen nach akuter Erkrankung gezielt zu fördern, einer Verschlimmerung entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit (Autonomie) zu erhalten, das heißt, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder den Grad der Pflegebedürftigkeit zu verringern.
Sollten Sie bereits eine Corona-Impfung erhalten haben, beachten Sie bitte, dass der zweite Impftermin nicht in Ihren Reha-Aufenthaltszeitraum fällt.
Mit dieser Liste möchten wir Ihnen gerne beim Kofferpacken helfen. Es ist gut möglich, dass Sie einige der aufgeführten Dinge nicht brauchen, wie beispielsweise Badebekleidung bei operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung.
Nehmen Sie Kleidung mit, in der Sie sich wohlfühlen! Denken Sie an:
Für den Sport:
*Gegen Pfand/Gebühr können Sie bei der Rezeption einen Bademantel ausleihen.
Sonstiges:
Hilfsmittel (falls vorhanden)
Hier können Sie unsere Packliste herunterladen:
Bitte beachten Sie die Anreisezeit auf Ihrem Einladungsschreiben. So können wir am besten für einen reibungslosen Ablauf und eine zeitnahe therapeutische Behandlung für Sie sorgen.
Bitte bringen Sie folgende persönliche Unterlagen zur Aufnahme mit:
Bitte bringen Sie (falls vorhanden) auch folgende medizinischen Unterlagen, bzw. Medikamente mit:
An der Rezeption empfängt Sie unser Patientenservice. Hier erhalten Sie erste Informationen zu Ihrem Aufenthalt wie die Zimmernummer und den Termin für die ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Falls Sie Unterstützung beim Transport Ihrer Gepäckstücke benötigen, hilft Ihnen der Patientenservice gerne weiter.
Am Anreisetag findet neben der ärztlichen auch die pflegerische Aufnahmeuntersuchung statt. Der Arzt wird Sie zu Ihrer Krankheitsgeschichte befragen und Sie untersuchen.
Die Mitnahme eines Blindenführhundes ist in besonderer Weise geregelt:
Sie können einen Blindenführhund mitbringen.
Bitte beachten Sie:
Wir verfügen über Kontaktdaten eines Tierarztes für den Notfall.
Bitte nehmen Sie vor Ihrem Klinikaufenthalt mit uns Kontakt auf, um abzuklären, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen.
Liegt von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger eine Kostenübernahmeerklärung für einen stationären Aufenthalt vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit der entsprechenden Krankenkasse bzw. dem entsprechenden Rentenversicherungsträger.
Als beihilfeberechtigter Privatpatient werden Ihnen alle Leistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, medizinische Leistungen (Arzthonorar, Diagnostik, Medikamente) und Therapien einzeln in Rechnung gestellt.
Nach Ende des Aufenthaltes erhalten Sie drei detaillierte Rechnungen:
Allgemein gilt, dass Badearztscheine/Kurmittelschecks von uns nicht mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Ebenso ist eine ambulante Reha möglich.
Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung benötigen Sie vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage. Ohne schriftliche Zusage Ihrer Versicherung besteht auch bei einer notwendigen stationären Behandlung keine Leistungspflicht.
Bei der Inanspruchnahme eines Rezeptes Ihres Hausarztes liegt die Verantwortung ausschließlich bei dem ausstellenden Arzt. Weder die Klinik noch die in der Klinik beschäftigten Ärzte können beim Auftreten von Komplikationen zur Verantwortung gezogen werden.
Beihilfeberechtigte Personen gelten als Selbstzahler. Um eine Beihilfe zu den Kosten zu bekommen, müssen Sie vor Behandlungsbeginn einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle einholen. In der Regel benötigen Sie hierfür ein ärztliches Attest.
Wenn Sie eine ambulante Vorsorgemaßnahme oder Reha-Maßnahme über die Krankenkasse in unserem Haus durchführen, erhalten Sie von uns eine Einladung, sobald uns die Kostenzusage vorliegt.
Da Bayreuth kein anerkannter Badeort ist, können wir Badearztscheine, Kurmittelschecks sowie Überweisungsscheine leider nicht abrechnen
Zusätzlich zu unseren Therapien, die wir im MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel durchführen, arbeiten wir mit anderen Einrichtungen zusammen, die diese speziellen Therapien anbieten:
In der Klinik befindet sich außerdem das Beratungszentrum Oberfranken für Menschen nach erworbener Hirnschädigung e. V. (BZO). Ein Schwerpunkt ist die Behandlung von Aphasie, eine Sprachstörung, die infolge einer Hirnschädigung aufgetreten ist.
Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung
146 € pro Tag/pro Person
Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung
182 € pro Tag/pro Person
Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung
285 € pro Tag/pro Person
Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung, inkl. Chefarztbehandlung und Therapien Pauschale
314 € pro Tag/pro Person
Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung
235 € pro Tag/pro Person
Einbettzimmer mit zusätzlichen Komfortelementen mit Vollpension
115 € pro Tag/pro Person
Zweibettzimmer mit zusätzlichen Komfortelementen mit Vollpension
100 € pro Tag/pro Person
Begleitperson mit zweitem Bett im Komfortzimmer mit Vollpension
80 € pro Tag/pro Person
*Lee Silverman Voice Treatment (LSVT®) spezielles Sprachtraining und Bewegungstraining für Parkinson-Patienten.
Je Patient kann nur eine Begleitperson aufgenommen werden. Die Unterbringung von Kindern ist erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich.
Hinweis: Mindestaufenthalt für Begleitpersonen: 2 Nächte. Bis vier Übernachtungen stellen wir Ihnen eine Liege bzw. Rollbett zur Verfügung. Ab fünf Übernachtungen erhalten Sie ein normales Bett.
Bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen wird das Arzthonorar, Laborleistungen und andere diagnostische Maßnahmen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die therapeutischen Maßnahmen laut Anwendungspreisliste und die Medikamente nach Apothekenabgabepreisen. Das Lee Silverman Voice Treatment (LSVT®) wird, falls nicht in der Pauschale enthalten, gesondert berechnet.
Preisverzeichnis gültig ab 01.01.2023. Preisänderungen behalten wir uns vor!
Unsere KOMFORT PLUS-Zimmer sind exklusive Zimmer in unserer Klinik, die Ihnen das Ambiente eines gut ausgestatteten Hotels bieten. Erholen Sie sich von den oft anstrengenden Therapien in Räumen, deren besondere Ausstattung Ihrem Wohlbefinden dient. Mehr erfahren
Weitere allgemeine Informationen zur medizinischen Rehabilitation und zur Antragstellung erhalten Sie unter folgenden Internet Adressen:
www.deutsche-rentenversicherung.de
In den Gemeinamen Reha-Servicestellen erhalten Patienten Auskünfte über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten möglicher Leistungen. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geklärt, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist. Ein Verzeichnis der Reha-Servicestellen finden Sie auf www.reha-servicestellen.de