Vor Ihrem Aufenthalt

Vor Ihrem Aufenthalt

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Reha beantragen, welche Reha-Maßnahmen es gibt, was Sie für Ihren Klinikaufenthalt mitbringen sollten und wie Sie uns kontaktieren können.

Vor Ihrer Reha im MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel

Das MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel ist eine von allen Kostenträgern anerkannte Rehabilitationsklinik. Die Abteilungen sind zugelassen für sogenannte Heilverfahren (HV) / LMR (Leistung zur medizinischen Rehabilitation) und für Anschlussrehabilitation (AR oder AHB).

Je nach Art der Erkrankung sind die Aufwendungen beihilfefähig.

Die Abteilung Geriatrie besitzt die Anerkennung der gesetzlichen Krankenkassen für das Geriatrische Rehabilitationsbehandlungs-Verfahren (GRB-Verfahren). Unsere geriatrische Abteilung im MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel ist Teil des Geriatrie-Zentrums Bayreuth. Wir arbeiten eng mit dem benachbarten Klinikum Bayreuth, einem Krankenhaus der Maximalversorgung zusammen.

In der Neurologie bestehen nach dem Phasenmodell Zulassungen für die Phase C und Phase D.

Die Fachkliniken Neurologie und Orthopädie sind für das BGSW-Verfahren (berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung) in der gesetzlichen Unfallversicherung durch Berufsgenossenschaften anerkannt.

Außerdem bestehen Vertragsbeziehungen zum Verband Privater Krankenversicherungen.

 

Leistungsformen des MEDICLIN Reha-Zentrums Roter Hügel im Überblick

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)
  • Heilverfahren / LMR (Leistung zur medizinischen Rehabilitation)
  • Geriatrische Rehabilitationsbehandlungsverfahren (GRB-Verfahren)
  • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
  • Beihilfefähige Behandlungsverfahren
  • Teilstationäre Rehabilitation einschließlich der intensiven Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
  • Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)  Kombination aus Krankengymnastik, Physikalischer Therapie und Medizinischer Trainingstherapie
  • Individuelle und pauschale Behandlungsangebote für Selbstzahler
  • Neurologie Phase C und D

Reha beantragen

Recht auf Reha

Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie bei bestimmten Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Recht auf Reha-Maßnahmen.

Abhängig von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kommen als Kostenträger entweder die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder bei entsprechendem vertraglich vereinbartem Leistungsumfang auch die Private Krankenversicherung (PKV) infrage.

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Reha-Antrag stellen

Einen Antrag auf Reha-Behandlung stellen Sie beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).

Der erste Weg führt zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit der Reha-Behandlung durch ein Gutachten bestätigen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihren Reha-Antrag auch direkt bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung einreichen. Die Kasse muss Ihnen dann mehrere Gutachter zur Auswahl vorschlagen. Das Gutachten legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Rentenversicherung aushändigen. Wenn Sie eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Reha-Antrag vermerken. Sie haben ein Wunsch-und Wahlrecht bei der Auswahl der Reha-Klinik. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Sobald Ihnen die schriftliche Zusage (Bescheid) der zuständigen Kasse vorliegt, können Sie die Reha antreten.

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Widerspruch bei Ablehnung eines Reha-Antrags

Wird Ihr Reha-Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Die Chancen, dass der Widerspruch Erfolg hat, sind in der Regel gut.

Zuzahlungen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie in der Regel eine Zuzahlung zu den Reha-Maßnahmen zahlen. Gewöhnlich beträgt diese Zuzahlung 10 € pro Tag und ist zeitlich begrenzt.

Die zeitliche Begrenzung ist von der Art der Maßnahme und dem jeweiligen Kostenträger abhängig. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen zu Reha-Maßnahmen geleistet haben möglicherweise können dann Ihre Zuzahlungen für die laufende Maßnahme reduziert werden. Wir beraten Sie gerne individuell.

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Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Reha-Maßnahmen im Einzelnen

Medizinische Rehabilitation (Medizinische Heilverfahren / LMR)

Unter Medizinischer Rehabilitation (Medizinische Heilverfahren / LMR, Leistung zur medizinischen Rehabilitation), kurz Reha; versteht man ein Paket individuell zusammengestellter medizinischer Maßnahmen, die nach ärztlichem Plan wiederholt durchgeführt werden. Viele der medizinischen Maßnahmen in der Reha beruhen auf natürlichen Heilverfahren, wie beispielsweise Krankengymnastik oder Bäderbehandlungen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Reha Beratungen und Hilfe zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bzw. Hilfe zur Bewältigung des Alltags angeboten. Eine Reha kann stationär und ambulant durchgeführt werden.

Ziele von Rehabilitationsmaßnahmen sind:

  • Die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
  • Die Vorbeugung chronischer Erkrankungen.
  • Die Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge und die Vorbeugung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
Ambulante Reha

Bei einer ambulanten Reha schläft der Patient zuhause und kommt tagsüber zur Behandlung in die Rehaklinik. Das medizinische Programm der ambulanten Reha entspricht dem der stationären Reha. Es besteht aus einem individuell zusammengestellten Programm aus verschiedenen Bausteinen wie Krankengymnastik, medizinischer Trainingstherapie, Massage, Lymphdrainage, Elektrotherapie, Wassergymnastik, Logopädie, Ergotherapie, psychologischer Beratung und Ernährungsberatung.

Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR)

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt in unmittelbarer Folge (innerhalb von 14 Tagen) an eine Krankenhausbehandlung und dauert normalerweise drei Wochen. Die Anmeldung für die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder die Anschlussrehabilitation (AR) übernimmt meistens das Akutkrankenhaus, indem Sie behandelt wurden. Das Akutkrankenhaus unterstützt Sie in der Regel auch bei der Stellung des Antrags zur Kostenübernahme durch die zuständige Kasse. 

Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)

Für Patienten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM). Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung (AHB) startet eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) erst zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus. Patienten, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, oder Patienten, die die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder die Anschlussrehabilitation (AR) aus wichtigen Gründen nicht antreten konnten, können die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Anspruch nehmen.

Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Die Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine Reha-Maßnahme für schwere Verletzungen nach Arbeitsunfällen. Die BGSW erfolgt im Anschluss an eine Akutbehandlung. BGSW-Rehakliniken müssen in den Bereichen Personal, Medizintechnik und Einrichtung spezielle Anforderungen erfüllen.

Geriatrische Rehabilitation (GRB-Verfahren)

Geriatrie bedeutet „Altersheilkunde“. Alte Menschen leiden häufig unter verschiedenen chronisch fortschreitenden Erkrankungen (Multimorbidität), die sie schwächen und die Genesung nach akuten Erkrankungen oder Verletzungen erschweren und verlangsamen. Die Geriatrische Rehabilitation hat zum Ziel die Genesung älterer Menschen nach akuter Erkrankung gezielt zu fördern, einer Verschlimmerung entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit (Autonomie) zu erhalten, das heißt, eine Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder den Grad der Pflegebedürftigkeit zu verringern.

Der Beginn Ihrer Reha in unserem Haus

Anmeldung

Anmeldung

Schon vor der Aufnahme helfen wir Ihnen bei der Organisation Ihres Aufenthaltes, z.B. bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Ihre Fragen zu Anreise, Aufnahmezeitpunkt, Zimmer, Begleitperson, Eigenanteil, Indikation u.v.m. beantworten wir Ihnen gerne.

Grundsätzlich können Sie das gesamte Leistungsspektrum des MEDICLIN Reha-Zentrums Roter Hügel in Anspruch nehmen, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die Kosten der verschiedenen Leistungen werden in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Checkliste für den Klinikaufenthalt

Mit dieser Liste möchten wir Ihnen gerne beim Kofferpacken helfen. Es ist gut möglich, dass Sie einige der aufgeführten Dinge nicht brauchen, wie beispielsweise Badebekleidung bei operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung.

Unsere Empfehlungen:

Nehmen Sie Kleidung mit, in der Sie sich wohlfühlen! Denken Sie an:

  • ausreichend Nacht- und Unterwäsche
  • Strümpfe/Socken
  • Bequeme Oberbekleidung
  • Regenkleidung/Regenschirm
  • Straßenschuhe
  • Hausschuhe

Für den Sport:

  • Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Badetuch + Ersatzbadetuch
  • Bademantel*
  • festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe

*Gegen Pfand/Gebühr können Sie bei der Rezeption einen Bademantel ausleihen.

Sonstiges:

  • Medikamente
  • Uhr/Wecker
  • persönliche Toilettenartikel
  • Haartrockner
  • Taschentücher
  • Unterhaltung: Bücher, Musik, Spiele usw.

Hilfsmittel (falls vorhanden)

  • Brillen und Ersatzbrillen
  • Hörgerät
  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • orthopädische Schuhe
  • Unterarm-Gehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät

Hier können Sie unsere Packliste herunterladen:

Häufige Fragen (FAQs)

Wer kann mir bei der Antragstellung für eine Reha helfen?

Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich z. B. an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden.

Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie finden die Adressen auch im Internet unter www.reha-servicestellen.de. Hier finden Sie Tipps, wie Sie eine Reha beantragen.

Kann ich mir aussuchen, in welche Reha-Einrichtung ich gehe?

Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dies in Ihrem Antrag vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in ...".

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Grundsätzlich kann jeder, der bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen.

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind im erwerbsfähigen Alter
  • Sie sind nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden
  • bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen sind erfüllt. Etwa, dass die Pflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum bezahlt worden sind. 

In dringenden Fällen kann eine Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligt werden.

Als Selbstzahler bzw. gesetzlich Krankenversicherter stellt der Hausarzt bei medizinischer Notwendigkeit den Antrag, welcher von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden muss. Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus beantragt der Sozialdienst die Rehabilitation im Rahmen des Entlassmanagements.

Von wem bekomme ich Anträge für eine Reha?

Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich direkt an deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:

Deutsche Rentenversicherung Bund:
Tel. +49 307 001 838 098

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern:
Tel. +49 800 100 048 018

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland:
Tel. +49 800 100 048 09

Anträge zur Rehabilitation der GKV/ Privatkrankenversicherung erhalten Sie über Ihren Hausarzt, den Sozialdienst Ihres Krankenhauses oder Ihre Krankenkasse.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung bei der Reha benötigt?

Der Kostenträger übernimmt die Kosten, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit vom Wohnort entfernt liegt?

Bei einer Anschlussrehabilitation (AR) sollte die Klinik möglichst im Umkreis liegen. Bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation (LMR) gibt es keine Entfernungsbegrenzung: Die Reha ist auch in anderen Bundesländern möglich.

Welche Medikamente sollte ich für meinen Aufenthalt mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre häusliche Medikation in ausreichender Menge für den Reha-Zeitraum mit. Spezielle Medikamente wie Inhalativa (Sprays), Immunsuppressiva (z.B. nach Transplantation) und laufende Therapien z. B. im Rahmen einer onkologischen Behandlung halten wir aus nachvollziehbaren Gründen nicht dauerhaft vor. Diese sollten sie in jedem Fall in ausreichender Menge mitbringen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Medikamentenversorgung während Ihres Rehabilitationsaufenthalts.

Mit welchen Gebühren sollte ich zusätzlich rechnen?

Die Parkplätze vor der Klinik sind für die Nutzung kostenpflichtig.

Für die Nutzung von Telefon, Fernseher und WLAN fallen ebenfalls Gebühren an.

Muss ich für meinen Aufenthalt Handtücher oder einen Bademantel mitbringen?

Alle unsere Zimmer sind mit Handtüchern und Bettwäsche ausgestattet. Bitte bringen Sie ein Therapie- und Badetuch mit. Einen Bademantel können Sie sich gegen eine Gebühr an der Rezeption ausleihen.

Was sollte ich für meinen Aufenthalt alles mitbringen?

Unsere Kofferpackliste hilft Ihnen bei den Vorbereitungen.

Können Ehepartner oder andere Familienmitglieder in der Klinik übernachten?

Wir nehmen gerne Ihre Begleitperson ab zwei Übernachtungen mit auf. Die Unterbringung erfolgt mit Zustellbett im Zimmer des Patienten und ist erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Bitte melden Sie Ihre Gäste rechtzeitig an.

Darf meine Begleitperson Rezepte mitbringen?

Unsere Therapeuten sind vorrangig nur für unsere Patienten zuständig. Deshalb können wir aus Kapazitätsgründen keine Rezepte entgegennehmen.

Darf ich mein Fahrrad mitbringen?

Sie können Ihr Fahrrad gerne mitbringen. Der Abstellplatz für Fahrräder ist überdacht und unverschlossen. Bitte bringen Sie ein Fahrradschloss mit.

Gibt es eine Möglichkeit, meine Wäsche zu waschen?

In der Klinik gibt es Waschmaschinen, Wäschetrockner und Bügeleisen. An der Rezeption erhalten Sie gegen Gebühr Wertmarken für diese Geräte.

Was mache ich bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten bzw. vegetarischer/veganer Ernährung?

Wir versuchen, bestmöglich auf Ihre Allergien, Unverträglichkeiten und Essensgewohnheiten einzugehen.

Um ein Speisenangebot bei speziellen Allergien, Unverträglichkeiten und Essgewohnheiten zu gewährleisten, bitten wir Sie unmittelbar mit der Zusage, sich mit unseren Diätassistenten per E-maiI (rrh-diaet@mediclin.de) in Verbindung zu setzen.

Kann ich in der Klinik Besuch empfangen?

Außerhalb der Therapiezeiten und während unserer Öffnungszeiten können Sie gerne Besuch in der Klinik empfangen.

Wie läuft der Anreisetag ab?

Sie melden sich nach Ihrer Ankunft in der Klinik an der Rezeption. Dort erhalten Sie Ihren Zimmerschlüssel und weitere wichtige Informationen. Im Anschluss erfolgt eine pflegerische/verwaltungstechnische, sowie ärztliche Aufnahme. Je nach Anreisezeit können Sie vorab im Speisesaal zu Mittag essen. Am Abend bzw. nächsten Morgen holen Sie Ihren Therapieplan in Ihrem Postfach an der Rezeption ab. Sollten Sie auf einer Pflegestation untergebracht sein, erhalten Sie Ihre Therapiepläne auf Ihrem Patientenzimmer.

Wo kann ich mir während meines Aufenthaltes Getränke holen?
  • In der Klinik stehen Ihnen kostenlose Wasserspender zur Verfügung. Auf Wunsch liefern wir Ihnen gerne zum Selbstkostenpreis Mineralwasser auf Ihr Zimmer. Außerdem steht Ihnen unsere Cafeteria zum Erwerb sonstiger Getränke zur Verfügung.
  • Bitte beachten Sie, dass alkoholische Getränke nur in unserer Cafeteria verzehrt werden dürfen.

Darf ich am Wochenende zu Hause übernachten?

Die Kostenträger sehen keine Beurlaubung oder Unterbrechungen der Rehabilitation mit externer Übernachtung vor. Beurlaubungen sind nur aus besonderem Anlass bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation möglich.

Wie läuft die Aufnahme ab?

Bitte beachten Sie die Anreisezeit auf Ihrem Einladungsschreiben. So können wir am besten für einen reibungslosen Ablauf und eine zeitnahe therapeutische Behandlung für Sie sorgen.

Was muss ich zur Aufnahme mitbringen?

Bitte bringen Sie folgende persönliche Unterlagen zur Aufnahme mit:

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung mit BIC und IBAN (steht auf Ihrem Kontoauszug)

Bitte bringen Sie (falls vorhanden) auch folgende medizinischen Unterlagen, bzw. Medikamente mit:

  • ausgefüllter medizinischer Fragebogen (liegt dem Einladungsschreiben bei)
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • EKG- und Laborbefunde
  • Medikamentenplan, verordnete Medikamente
  • Allergiepass
  • Bescheid über Grad der Behinderung (GdB)

An der Rezeption empfängt Sie unser Patientenservice. Hier erhalten Sie erste Informationen zu Ihrem Aufenthalt wie die Zimmernummer und den Termin für die ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Falls Sie Unterstützung beim Transport Ihrer Gepäckstücke benötigen, hilft Ihnen der Patientenservice gerne weiter.

Ärztliche Aufnahmeuntersuchung

Am Anreisetag findet neben der ärztlichen auch die pflegerische Aufnahmeuntersuchung statt. Der Arzt wird Sie zu Ihrer Krankheitsgeschichte befragen und Sie untersuchen.

Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten

  • Blinde und sehbehinderte Patienten sind uns mit einer Begleitperson, die während des gesamten Aufenthaltes anwesend ist, willkommen. Wir klären Ihre besonderen Bedürfnisse bei der Aufnahme ab. Bei Bedarf passen wir die Behandlungsangebote für Blinde und sehbehinderte Patienten an.
  • Unser Klinikpersonal ist für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten sensibilisiert. An Ihrem ersten Tag in unserer Klinik machen wir mit Ihnen eine spezielle Gebäudeführung für Blinde und Sehbehinderte. Wir erklären Ihnen ausführlich Ihr Zimmer. In diesem sollten Sie sich auch alleine orientieren können. Bei Bedarf holen wir Sie zu Untersuchungen, Therapien, zum Essen usw. ab und bringen Sie anschließend auch wieder auf Ihr Zimmer.
  • Sie sollen sich als Blinder oder Sehbehinderter bei uns wohlfühlen und voll in unsere Therapiegruppen integriert werden. Wir sensibilisieren Ihre Mitpatienten in den Therapiegruppen für die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Patienten. Wir weisen Ihre Mitpatienten beispielsweise daraufhin, dass sie sich bei der Ansprache vorstellen und Schriftstücke bei Bedarf vorlesen sollen.

Die Mitnahme eines Blindenführhundes ist in besonderer Weise geregelt:

Sie können einen Blindenführhund mitbringen.

Bitte beachten Sie:

  • Ein Führhundnachweis ist erforderlich
  • Der Gesundheitszustand des Hundes muss von einem Tierarzt bescheinigt werden
  • Blindenführhunde dürfen nicht mit zur Wassertherapie / ins Schwimmbad

Wir verfügen über Kontaktdaten eines Tierarztes für den Notfall.

Bitte nehmen Sie vor Ihrem Klinikaufenthalt mit uns Kontakt auf, um abzuklären, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen.

Buchungsoptionen und Kosten

Krankenversicherung/Rentenversicherungsträger

Liegt von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger eine Kostenübernahmeerklärung für einen stationären Aufenthalt vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit der entsprechenden Krankenkasse bzw. dem entsprechenden Rentenversicherungsträger.

Privatpatienten

Als beihilfeberechtigter Privatpatient werden Ihnen alle Leistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, medizinische Leistungen (Arzthonorar, Diagnostik, Medikamente) und Therapien einzeln in Rechnung gestellt.

Nach Ende des Aufenthaltes erhalten Sie drei detaillierte Rechnungen:

  • für Unterkunft und Verpflegung
  • für Anwendungen
  • Arzthonorar

Allgemein gilt, dass Badearztscheine/Kurmittelschecks von uns nicht mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Ebenso ist eine ambulante Reha möglich.

Privatversicherte Personen

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung benötigen Sie vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage. Ohne schriftliche Zusage Ihrer Versicherung besteht auch bei einer notwendigen stationären Behandlung keine Leistungspflicht.

Rezeptabrechnung

Bei der Inanspruchnahme eines Rezeptes Ihres Hausarztes liegt die Verantwortung ausschließlich bei dem ausstellenden Arzt. Weder die Klinik noch die in der Klinik beschäftigten Ärzte können beim Auftreten von Komplikationen zur Verantwortung gezogen werden.

Beihilfenachweis

Beihilfeberechtigte Personen gelten als Selbstzahler. Um eine Beihilfe zu den Kosten zu bekommen, müssen Sie vor Behandlungsbeginn einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle einholen. In der Regel benötigen Sie hierfür ein ärztliches Attest.

Ambulante Versorgung- bzw. Reha-Maßnahme

Wenn Sie eine ambulante Vorsorgemaßnahme oder Reha-Maßnahme über die Krankenkasse in unserem Haus durchführen, erhalten Sie von uns eine Einladung, sobald uns die Kostenzusage vorliegt.

Da Bayreuth kein anerkannter Badeort ist, können wir Badearztscheine, Kurmittelschecks sowie Überweisungsscheine leider nicht abrechnen

Therapien außer Haus

Zusätzlich zu unseren Therapien, die wir im MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel durchführen, arbeiten wir mit anderen Einrichtungen zusammen, die diese speziellen Therapien anbieten:

  • Hippotherapie
  • Tiergestützte Therapie
  • Qi Gong
  • Nordic-Walking für Amputierte
  • Powerwoche für Amputierte
  • Sprach-Intensiv Therapieprogramm plus+

In der Klinik befindet sich außerdem das Beratungszentrum Oberfranken für Menschen nach erworbener Hirnschädigung e. V. (BZO). Ein Schwerpunkt ist die Behandlung von Aphasie, eine Sprachstörung, die infolge einer Hirnschädigung aufgetreten ist.

Preise für Selbstzahler und Gäste

Einzelzimmerzuschlag in den Fachbereichen

Orthopädie

Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung

146 € pro Tag/pro Person

Neurologie Phase D

Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung

182 € pro Tag/pro Person

Neurologie Phase C

Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung

285 € pro Tag/pro Person

Neurologie Parkinson-Spezialbehandlung (LSVT*)

Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung, inkl. Chefarztbehandlung und Therapien Pauschale

314 € pro Tag/pro Person

Geriatrie

Einzelzimmer mit Dusche, WC und Vollverpflegung

235 € pro Tag/pro Person

Komfortzimmerzuschlag in allen Fachbereichen

Einbettzimmer mit zusätzlichen Komfortelementen mit Vollpension

130 € pro Tag/pro Person

Zweibettzimmer mit zusätzlichen Komfortelementen mit Vollpension

100 € pro Tag/pro Person

Begleitperson mit zweitem Bett im Komfortzimmer mit Vollpension

80 € pro Tag/pro Person

*Lee Silverman Voice Treatment (LSVT®) spezielles Sprachtraining und Bewegungstraining für Parkinson-Patienten.

Begleitpersonen

Je Patient kann nur eine Begleitperson aufgenommen werden. Die Unterbringung von Kindern ist erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich.

  • Zweites Bett im Einzelzimmer mit Frühstück 55 € pro Tag/pro Person
  • Zweites Bett im Einzelzimmer mit Vollpension 65 € pro Tag/pro Person

Hinweis: Mindestaufenthalt für Begleitpersonen: 2 Nächte. Bis vier Übernachtungen stellen wir Ihnen eine Liege bzw. Rollbett zur Verfügung. Ab fünf Übernachtungen erhalten Sie ein normales Bett.

Bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen wird das Arzthonorar, Laborleistungen und andere diagnostische Maßnahmen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die therapeutischen Maßnahmen laut Anwendungspreisliste und die Medikamente nach Apothekenabgabepreisen. Das Lee Silverman Voice Treatment (LSVT®) wird, falls nicht in der Pauschale enthalten, gesondert berechnet.

Sämtliche Preise schließen mit ein:
  • Benutzung des Bewegungsbades (außerhalb der Therapiezeiten) auf eigene Verantwortung.
  • Teilnahme an Vorträgen und anderen Gemeinschaftsveranstaltungen, sofern keine besonderen Gebühren anfallen.

Preisverzeichnis gültig ab 01.01.2023. Preisänderungen behalten wir uns vor!

Mehr Komfort mit Komfort-Plus

Unsere KOMFORT PLUS-Zimmer sind exklusive Zimmer in unserer Klinik, die Ihnen das Ambiente eines gut ausgestatteten Hotels bieten. Erholen Sie sich von den oft anstrengenden Therapien in Räumen, deren besondere Ausstattung Ihrem Wohlbefinden dient. Mehr erfahren

Nützliche Links

Weitere allgemeine Informationen zur medizinischen Rehabilitation und zur Antragstellung erhalten Sie unter folgenden Internet Adressen:

Deutsche Rentenversicherung

www.deutsche-rentenversicherung.de

Beratung bei den Gemeinsamen Reha-Servicestellen der Kostenträger

In den Gemeinamen Reha-Servicestellen erhalten Patienten Auskünfte über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussichten möglicher Leistungen. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geklärt, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist. Ein Verzeichnis der Reha-Servicestellen finden Sie auf www.reha-servicestellen.de

Weitere Informationen zum Download

Kontakt

Ansprechpartner für die Aufnahme

Dagmar Frenzel

Dagmar Frenzel

Abteilungsleiterin Rezeption

MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel

Patientenverwaltung

Monika Waldmann

Monika Waldmann

Leitung Patientenverwaltung und Bettendisposition

Katja Kauper

Katja Kauper

Patientenaufnahme

Katja Kohl

Katja Kohl

Patientenaufnahme

Katja Spanheimer

Katja Spanheimer

Patientenverwaltung

Bei Fragen zu Zuzahlungen

Katja Spanheimer

Katja Spanheimer

Patientenverwaltung

MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel