MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel, Bayreuth

MediClin AG

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Ihr Weg zu uns: Hinweise zum Aufnahmeverfahren

Ansprechpartner

 

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Ansprechpartner Disposition

Monika Helies
Telefon 09 21/3 09 -7 03
Telefax 09 21/3 09 -1 02





Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum des MediClin Reha-Zentrums Roter Hügel von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.

Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage.

Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation/ Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)/Geriatrische Rehabilitationsbehandlung (GRB-Verfahren)

Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AR), Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) und GRB-Verfahren sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.

Die Antragstellung erfolgt durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
Die Modalitäten sind abhängig vom Versicherungsstatus.

  • Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
  • Bei Versicherten der jeweiligen DRV des Landes ist eine Absprache mit der Rentenversicherung des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.
  • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.

Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.

Heilverfahren/Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren)

Heilverfahren und Kuren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.

Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Deutsche Rentenversicherung aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.

Kostenträger sind für

  • Angestellte und Arbeiter bei
    - Heilverfahren die Deutsche Rentenversicherung
    - Medizinischen Vorsorgeleistungen (Kuren) die Krankenkasse
  • Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
  • Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse

Selbstzahler

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





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