Wussten Sie schon, dass Sie nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik haben? Die Klinik Ihrer Präferenz muss lediglich zertifiziert sein und es dürfen der Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Wenn Sie also eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in das ... (z. B. MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel) in ... (z. B. Bayreuth).“