Weg zur Reha
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Monika Waldmann

Monika Waldmann

Patientenverwaltung

Tel. 0921/ 30 97 03

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Fragen & Antworten

Wer kann mir bei der Antragstellung für eine Reha helfen?

Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich z. B. an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden. Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse oder finden Sie unter www.reha-servicestellen.de

Kann ich mir aussuchen, in welche Reha-Einrichtung ich gehe?

Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dieses in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in ...".

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Grundsätzlich können alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, im erwerbsfähigen Alter, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bestimmte Versicherungszeiten haben alle 4 Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Wenn es dringend ist, kann eine solche Reha auch vor Ablauf von 4 Jahren bewilligt werden.

Woher bekomme ich Anträge für eine Reha?

Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:

Deutsche Rentenversicherung Bund

 030/7001838098 


Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
 
 0800/100048015
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

 0800 100048018 


Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
 
 0800 100048090










Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung bei der Reha benötigt?

Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mich mein Kind in die Rehabilitation begleiten muss?

Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe finanziert.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit vom Wohnort entfernt liegt?

Bei Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Kilinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung, so dass die Reha auch in anderen Bundesländern möglich ist.