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Monika Waldmann

Monika Waldmann

Patientenverwaltung

Tel. 0921/ 30 97 03

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Aufnahmemöglichkeiten

Das MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel ist Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Es hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Auch Privatpatienten nehmen wir gerne auf.

Ihr Aufenthalt im MediClin Reha-Zentrum Roter Hügel:
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt durch Beantragung und Veranlassung des Klinikarztes und/oder Sozialarbeiters (Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation)
  • Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenkasse, Beihilfestelle)
  • Durch Anforderung und Buchung unserer Programme für Selbstzahler

Grundsätzlich kann das gesamte Leistungsspektrum des MediClin Reha-Zentrums Roter Hügel von gesetzlich und privat Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet.

Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage.

  • Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation/ Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)/Geriatrische Rehabilitationsbehandlung (GRB-Verfahren)

Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AR), Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) und GRB-Verfahren sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.

Die Antragstellung erfolgt durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
Die Modalitäten sind abhängig vom Versicherungsstatus.

  • Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und die dem Verfahren angeschlossenen Krankenkassen kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
  • Bei Versicherten anderer Rentenversicherungsträger und der dem obigen Verfahren nicht angeschlossenen Krankenkassen ist eine Absprache mit der Rentenversicherung des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.
  • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.

Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.

Heilverfahren/Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren)

Heilverfahren und Kuren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.

Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Deutsche Rentenversicherung aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.

Kostenträger sind für

  • Angestellte und Arbeiter bei
    - Heilverfahren die Deutsche Rentenversicherung
    - Medizinischen Vorsorgeleistungen (Kuren) die Krankenkasse
  • Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
  • Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse

Selbstzahler

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten.